Neobiota
Als gebietsfremde Arten (Neobiota) werden Pflanzen und Tiere bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas nach Europa eingebracht wurden. Breiten sich diese invasiv aus, können sie Schäden anrichten.
Neobiota
Durch die zunehmende Mobilität, den Transport und infolge der Klimaveränderung breiten sich immer mehr Pflanzen- und Tierarten in Gebieten aus, in denen sie ursprünglich nicht vorgekommen sind. Man unterscheidet zwischen Neophyten (Pflanzen) und Neozoen (Tiere).
Einige dieser Arten breiten sich invasiv in ihrem neuen Lebensraum aus und können verschiedene Probleme verursachen:
- Gesundheitliche Schäden bei Mensch und Tier (Ambrosia, Riesenbärenklau, Greiskraut, Krebspest)
- Verdrängung einheimischer Arten
- Ertragsausfälle in Land- und Forstwirtschaft (Ambrosia, Erdmandelgras, Kirschessigfliege, Laubholzbockkäfer)
- Krankheitsübertragung wie Dengue-Fieber durch Tigermücken
- Schäden an Bauwerken und Infrastruktur (Japanknöterich, gebietsfremde Muscheln), höhere Kosten beim Unterhalt
Der Kanton Zug bekämpft invasive gebietsfremde Arten. Im Fokus stehen folgende Kriterien: Gesundheitsgefährdung, Schadenausmass, Bekämpfbarkeit, Schutzgüter und momentane Ausbreitung. Je nach betroffenem Lebensraum sind unterschiedliche kantonale Fachstellen zuständig. Der Kanton Zug hat einen kantonalen Umsetzungsplan zum Umgang mit Neobiota erstellt, welcher u. a. die Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Fachstellen und Gemeinden erläutert.
Neophyten
Der Kanton Zug bekämpft invasive Neophyten. Im Fokus stehen folgende Kriterien: Gesundheitsgefährdung, Schadenausmass, Bekämpfbarkeit, Schutzgüter und momentane Ausbreitung. Je nach betroffenem Lebensraum sind unterschiedliche kantonale Fachstellen zuständig.
Neozoen
Viele Insekten und Wassertiere wandern unbemerkt in die Schweiz ein und siedeln sich sehr schnell an. Die Folgeprobleme dieser invasiven Neozoen sind vielschichtig. Ernteausfälle und Krankheiten betreffen den Menschen am direktesten.
Für die Überwachung und Bekämpfung der invasiven Tierarten sind verschiedene Fachstellen des Bundes und des Kantons zuständig. Das Amt für Umwelt sammelt Meldungen über das Auftreten von Neozoen und leitet sie an die zuständige Stelle weiter.
Was können Sie tun
Um Neophyten und Neozoen wirksam zu bekämpfen, ist für uns die Mithilfe der Bevölkerung unentbehrlich. Sie können uns wie folgt unterstützen:
- Keine invasiven gebietsfremden Pflanzen anpflanzen. Im Verkauf sind diese Pflanzen wie folgt gekennzeichnet: «ACHTUNG: Unkontrolliert kann diese Pflanze die Natur gefährden. Darf nur unter Kontrolle im Siedlungsgebiet wachsen. Bestände pflegen: zurückschneiden, Früchte und Samen entfernen: nicht selber kompostieren. Schnittgut über Grünabfuhr oder Kehrichtabfuhr entsorgen.»
- Bei Neuanpflanzungen ausschliesslich einheimische, standortgerechte Pflanzen berücksichtigen.
- Neophyten aus dem Garten entfernen oder mindestens eine Verbreitung verhindern (Blüten vor dem Versamen, d. h. nach der Blüte schneiden)
- Neophyten korrekt entsorgen: Neophytensack, Kehrichtabfuhr, keine Garten- oder Feldrandkompostierung. Die Grüngutsammlung kommt für Neophyten nur in Frage, wenn sichergestellt ist, dass es sich um eine professionelle Kompostierung oder Vergärung handelt. Auch dann gibt es Ausnahmen: Ambrosia, Riesenbärenklau, schmalblättriges Greiskraut, Rhizome des Japanknöterichs, Wurzeln des Essigbaums und des Götterbaums dürfen nicht in die grüne Tonne.
- Nachbarn und Freunde auf die Problematik aufmerksam machen.
- Vorkommen invasiver Neobiota melden.
- Keine exotischen Tierarten aussetzen.
Neophytensack
Seit Mai 2023 können Neophyten im Kanton Zug gratis in einem speziellen Neophytensack entsorgt werden. Je nach Gemeinde können die 60-Liter-Säcke bei der Gemeindeverwaltung oder beim Werkhof bezogen werden. Informieren Sie sich hier über die Abgabestellen der Neophytensäcke in Ihrer Gemeinde. Die kostenlose Entsorgung erfolgt im Kanton Zug ausschliesslich über die Ökihöfe.
Bild: Mit Neophyten gefüllter Neophytensack (Quelle: Cristina Perrenoud, Agentur Umsicht)
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