Verwaltungsrechtspflege
Das Verwaltungsgericht ist die letzte kantonale Instanz in Verwaltungssachen. Die Schätzungskommission amtet als Spezialverwaltungsgericht bei amtlichen Schätzungen und Bewertungen von Grundstücken.
Über uns
Die zuständigen Organe gewähren den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz gegenüber Verwaltungsentscheiden von gemeindlichen und kantonalen Behörden.
In der Regel kann die dazu berechtigte Person zunächst die hierarchisch übergeordnete Verwaltungsbehörde, d.h. Gemeinderat und Regierungsrat, anrufen. Diese überprüft als Beschwerdeinstanz die Angemessenheit und Rechtmässigkeit eines Entscheides. Anschliessend kann der Beschwerdeentscheid im Sinne der Rechtsweggarantie noch beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Es steht ausserhalb der Verwaltung und kontrolliert grundsätzlich die Rechtmässigkeit des Entscheides.
Im Kanton Zug werden Organisation und Verfahren hauptsächlich durch das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) vom 1. April 1976 geregelt. Für die kantonale Schätzungskommission sind die Bestimmungen von § 61 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 26. November 1998 massgebend.
Unsere Themen
Zur Verwaltungsrechtspflege gehören Services, die über die folgenden Themenfelder zugänglich sind.
Einleitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens
Prozessieren vor dem Verwaltungsgericht
Nach Urteilsfällung durch das Verwaltungsgericht
Unentgeltliche Rechtspflege im Verwaltungsgerichtsverfahren
Entscheide des Verwaltungsgerichts
Anwältin/Anwalt finden
Besuch einer öffentlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht
Amtliche Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken
Amtliche Schätzung von landwirtschaftlichen Grundstücken
Bewertungen bei materiellen oder formellen Enteignungen
Mehrwertabgabe
Kontakt
Verwaltungsgericht
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.