Erscheinungsbild
Mit unserem Corporate Design und unserer Corporate Identity (CI/CD) möchten wir auf einen Blick wahrgenommen und wiedererkannt werden. Unser Erscheinungsbild drückt unsere Werte aus: Einfachheit, Direktheit, Offenheit.
Corporate Design und Corporate Identity
Unser CI/CD macht uns einheitlich und unverkennbar. Es umfasst nicht nur Logo und Farben, sondern auch Storytelling, Bildwelt und andere Elemente.
Wir arbeiten aktuell an einer Plattform, um Ihnen die Richtlinien und Elemente unseres CI/CDs einfach zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit können Sie sich an unseren bestehenden Grundlagen orientieren.
Logo
Nur der Kanton Zug darf als «Kanton Zug» auftreten. Daher darf ausschliesslich der Kanton Zug das Logo als Absender einsetzen. Wenn Sie Unterstützungsgelder vom Kanton Zug erhalten, müssen Sie die unterstützten Projekte, Kooperationen respektive Aktivitäten gemäss unseren Richtlinien kennzeichnen. In diesem Fall dürfen Sie auch unser Logo verwenden.
Kantonswappen
Das Zuger Kantonswappen darf nur vom Kanton Zug genutzt werden. Es gelten die Bestimmungen im Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG) vom 21. Juni 2013.