Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern im Kanton Zug

Sie haben mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gelebt, das letzte davon ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde? Dann können Sie das Bürgerrecht Ihrer Wohngemeinde erwerben.

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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Neugasse 2
6301 Zug
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Termin nur nach telefonischer Vereinbarung

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