Umgang mit Naturgefahren
Im dicht bevölkerten und in den Voralpen gelegenen Kanton Zug muss sich die Bevölkerung seit jeher mit dem Schutz vor Naturgefahren auseinandersetzen. Da absolute Sicherheit nicht möglich ist, zielen die Schutzmassnahmen auf das Senken der Risiken auf ein gesellschaftlich akzeptierbares Mass hin.
Integrales Risikomanagement
Absolute Sicherheit im Umgang mit Naturgefahren ist nicht möglich. Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt in der Schweiz daher nach dem «Konzept der Risikominimierung» nach den Grundsätzen des Integralen Risikomanagements (kurz: IRM).
Risikomanagement ist die Gesamtheit der Massnahmen und Methoden, mit denen ein angestrebtes Sicherheitsniveau erreicht werden soll. Künftige Risiken sollen gemieden, bestehende Risiken auf ein akzeptables Mass gemindert und akzeptable Risiken solidarisch getragen werden.
Integral ist das Risikomanagement dann, wenn alle Naturgefahren betrachtet werden, sich alle Verantwortungsträger an der Planung und Umsetzung von Massnahmen beteiligen und alle Arten von Massnahmen in die Massnahmenplanung einbezogen werden.
Mit dem Risikomanagement werden drei zentrale Fragen im Bereich der Naturgefahren beantwortet:
Massnahmenpalette des integralen Risikomanagements und Phasen, in denen die Massnahmen zum Tragen kommen
Nationale Naturgefahrenstrategie
Auf strategischer Ebene setzt sich die 1997 vom Bundesrat ins Leben gerufene PLANAT dafür ein, dass die Vorbeugung gegen Naturgefahren in der ganzen Schweiz verbessert wird. Ziel dieser ausserparlamentarischen Kommission ist ein Paradigmenwechsel von der reinen Gefahrenabwehr hin zu einer Risikokultur.
Kantonale Naturgefahrenstrategie
Was ist ZU TUN?
Um gezielte Massnahmen zur Verhinderung oder mindesten Verminderung von Schäden durch Naturgefahren treffen zu können, hat der Bund die Kantone beauftragt, die Grundsätze des integralen Risikomanagements (IRM) im Umgang mit Naturgefahren umzusetzen. Bisher sind aber im Kanton Zug die Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Prozesse zwischen den unterschiedlichen Akteuren des IRM nicht abschliessend geregelt.
Die Anpassung des Kantonalen Richtplans im Bereich der Naturgefahren fordert den Kanton in Zusammenarbeit mit der Gebäudeversicherung und den Gemeinden nun explizit dazu auf, eine gemeinsame Kantonale Naturgefahrenstrategie mit u.a. den folgenden Inhalten zu erarbeiten:
- Entwicklung und Festlegung von Prozessen
- Definition der Zuständigkeiten und Schnittstellen innerhalb des Kantons bei der Umsetzung der Gefahrengrundlagen in die Raumplanung
- Feststellen des Ist-Zustandes bei der Umsetzung des IRM im Kanton Zug
- Festlegen von Schutzzielen und des Soll-Zustandes bei der Umsetzung des IRM im Kanton Zug
- Eruieren von Handlungsfeldern
Dieses Projekt wurde im April 2023 vom Amt für Wald und Wild in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Gebäudeversicherung gestartet.
Die Ergebnisse folgen später an dieser Stelle.
Zuständigkeiten
Anbei die wichtigsten Ämter bzw. Institutionen und deren Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Naturgefahrenmanagement im Kanton Zug (Stand April 2023):
Amt / Institution | Aufgaben |
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Amt für Wald und Wild |
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Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau und baulicher Gewässerschutz |
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Amt für Raum und Verkehr |
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Gebäudeversicherung des Kantons Zug |
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Einwohnergemeinden |
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