Wassernutzung
Öffentliche Gewässer dürfen von allen genutzt werden. Dies in einem Ausmass, in dem andere Personen in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden. Hier finden Sie Informationen zu Wasserentnahmen und Restwasser sowie zur Grundwassernutzung.
Wasserentnahme und Restwasser
Ob als Trinkwasser, Löschwasser, zur Bewässerung, zum Reinigen oder für industrielle Prozesse – wer Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will, braucht dafür eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung (ebenfalls für das Verändern einer bereits konzessionierten Anlage). Unerlaubte Wasserentnahmen sind strafbar!
Grundwassernutzung
Bewilligungen bei Grundwasserentnahmen für Trink- und Brauchwasserzwecke können erteilt werden, wenn die eidgenössischen und kantonalen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Zudem dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen verletzt und keine bestehenden Nutzungsrechte beeinträchtigt werden.
Informationen zur Nutzung von Grundwasser für Heiz- oder Kühlzwecke finden Sie im Abschnitt «Energienutzung aus Untergrund und Wasser».
Weiterführende Informationen
Team
Volker Lützenkirchen
Projektleiter
6300 Zug
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Amt für Umwelt
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