Schiesswesen
Auf dieser Seite erfahren Sie, ob und wo Sie die obligatorische Schiesspflicht im Kanton Zug erfüllen müssen.
Hinweise zur Schiesspflicht
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich die obligatorische Schiessübung.
Subalternoffiziere haben bis und mit dem 35. Altersjahr eine obligatorische Schiessübung zu absolvieren.
Schiesspflichtige Frauen haben die Schiesspflicht auch zu erfüllen.
Die Schiesspflicht ist jeweils vom 1. April bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen respektive der Nachschiesskurs ist gemäss öffentlichen Publikationen (Amtsblatt, Website) zu bestehen.
Im Jahr der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ist man nicht mehr schiesspflichtig und erhält somit keine Schiessaufforderung mehr.
Der Nachschiesskurs 2024 (nur mit Stgw möglich) findet am
Samstag, 2. November 2024, von 08.30 bis 11.45 Uhr in Rothenthurm SZ auf der Militärschiessanlage Cholmattli (Erste Altmatt) statt.
Die aktuellen Schiessdaten stehen jeweils ab circa Mitte April auf dieser Seite über den Link «Schiessdaten» zur Verfügung.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00