Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst verschiedene Ebenen und Massnahmen. Der Kanton Zug verfügt über eine eigene Fachstelle.
Beratung
Jedes Kind hat Anspruch darauf, geschützt und in seiner Entwicklung gefördert zu werden. Diese Pflicht obliegt in erster Linie den Eltern. Diese können Hilfe und Rat bei öffentlichen und privaten Einrichtungen suchen. Beratung bietet im Auftrag des Kantons Zug die Kinder-, Jugend & Elternberatung von punkto Eltern, Kinder & Jugendliche.
Jugend- und Familienberatung | Kindesschutz-Beratung |
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Fachberatung / Kindesschutzgruppe |
Kinder / Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Fachpersonen |
Fachpersonen und Organisationen,
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punkto Eltern, Kinder & Jugendliche Tel. +41 41 728 34 40 jfb@punkto-zug.ch |
punkto Eltern, Kinder & Jugendliche
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mit Leistungsauftrag des Kantons |
Massnahmen
Wenn die Umstände es erfordern, kann die zuständige Behörde Massnahmen anordnen. Im Kanton Zug sind für den zivilrechtlichen Kindesschutz das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Für den strafrechtlichen Kindesschutz ist das Strafgericht zuständig.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | Strafgericht |
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zivilrechtlicher Kindesschutz
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strafrechtlicher Kindesschutz |
alle |
Betroffene |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Tel. +41 41 723 79 70 info.kes@zg.ch |
Strafgericht
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kantonale Fachbehörde |