Jahresbeiträge
Zuger Sportvereine sowie kantonale und regionale Sportverbände können jeweils bis Ende Mai für die allgemeine Vereins- und Verbandsarbeit sowie für die Nachwuchsförderung Jahresbeiträge beantragen.
Allgemeine Informationen
Gesuche um Jahresbeiträge sind jeweils bis Ende Mai einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
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Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Jahresbeiträge.
Verordnung über den Sportfonds
Richtlinien für Jahresbeiträge
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Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
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Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen wird Sportfonds beschlossen.
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Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
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Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt jeweils im Herbst auf das von Ihnen angegebene Vereins- oder Verbandskonto.
Benötigte Dokumente
- Mitgliederliste
- Falls Mitglied im Verein:
Liste der Swiss-Olympic-Card-Inhaberinnen und -Inhaber
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 594 22 94