Finanzaufsicht über die Gemeinden
Gemäss Gemeindegesetz unterstehen die Gemeinden der Aufsicht des Kantons. Diese wird vom Regierungsrat wahrgenommen. Die Direktion des Innern übt die Aufsicht aus, sofern keine andere Direktion zuständig ist. Die Zuständigkeit für die Finanzaufsicht über die Gemeinden liegt bei der Finanzdirektion.
Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2018 übt die Finanzdirektion (FD) die Finanzaufsicht über die Gemeinden aus. Für alle anderen Bereiche der Gemeindeaufsicht ist weiterhin die Direktion des Innern zuständig.
Die Gemeinden reichen das genehmigte Budget und die genehmigte Jahresrechnung bei der Finanzdirektion des Kantons ein.
Budget und Jahresrechnungen einreichen
Die Gemeinden reichen das genehmigte Budget und die genehmigte Jahresrechnung bei der Finanzdirektion des Kantons Zug ein.
Gerne nehmen wir das Budget und die Jahresrechnung digital, zum Beispiel als pdf, entgegen. Hat Ihre Gemeindeversammlung die Unterlagen genehmigt, können Sie diese per E-Mail an finanzaufsicht@zg.ch senden.
Downloads
**Jahresrechnung**: Excel-Vorlage Kennzahlenberechnung nach HRM2
**Budget**: Excel-Vorlage Kennzahlenberechnung nach HRM 2
RPK Checkliste für die Prüfung der Jahresrechnung
Schuldenbremse und Ausgleich der Erfolgsrechnung
Vorfinanzierungen Aktennotizen der Finanzdirektion
Nützliche Links
Präsentation RPK Schulung vom 20. November 2023 - Finanzdirektion Kanton Zug
Präsentation RPK Schulung vom 20. November 2023 - Finanzkontrolle Kanton Zug
Akteneinsichtsrecht der RPK: Aktennotiz der Finanzdirektion