Gleichstellung
Sind Sie interessiert daran, was der Kanton Zug alles für die Gleichstellung unternimmt? Die Informationen dazu können Sie dem Massnahmenplan des Regierungsrates entnehmen.
Gleichstellung im Kanton Zug
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert. Dort heisst es in Art. 8 «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Der Kanton Zug setzt die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags mit dem Massnahmenplan 2023 bis 2026 des Regierungsrates um.
Sind Sie neu in Zug und benötigen Hilfe im Alltag oder bei der Arbeitsintegration? Die Fachstelle Migration Zug hilft seit 1964 Migrantinnen und Migranten im Kanton Zug. Eine erfolgreiche Arbeitsintegration fördert die Gleichstellung zwischen Frau und Mann in effektiver Weise.