Ehe- und Partnerschaftsvermittlung
Der professionelle Betrieb einer Ehe- und Partnerschaftsvermittlung von Personen aus dem Ausland benötigt eine Bewilligung und eine Kaution.
Bewilligung
Es wird eine Bewilligung nötig, falls gegen eine finanzielle Vergütung Personen aus dem Ausland für die Ehe oder für eine feste Partnerschaft vermittelt werden. Im Rahmen der Vermittlung werden u.a. Namen und Adressen, Fotos oder Personenbeschreibungen von Personen weitergegeben. Die Kaution beträgt mindestens CHF 10'000. Die Bewilligung wird für maximal fünf Jahre erteilt.
Voraussetzungen
Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Firmensitz bzw. Zweigniederlassung im Kanton Zug, welche berufsmässig im Auftrag:
- Einer Person in der Schweiz, Personen im Ausland für die Ehe oder für eine fest Partnerschaft vermitteln.
- Einer Person im Ausland, Personen in der Schweiz für die Ehe oder für eine feste Partnerschaft vermitteln.
- Die Tätigkeit wird hauptberuflich, nebenberuflich oder unregelmässig ausgeführt.
Formular
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte
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