Risikosportarten
Das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, Abfahrten ausserhalb markierter Pisten sowie von bestimmten Risikoaktivitäten wie Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten und Bungee-Jumping ist bewilligungspflichtig.
Risikosportarten
Sämtliche gegen Entgelt angebotene Risikoaktivitäten werden als gewerbsmässig betrachtet.
Weiterführende Informationen und Unterlagen zum Thema sind zu finden auf der Homepage des Bundesamtes für Sport unter aktuell/Themen(Dossiers)/ Gesetz über Risikoaktivitäten.
Weiterführende Informationen und Unterlagen
Ein Verzeichnis der erteilten Bewilligungen sämtlicher Kantone ist öffentlich zugänglich.
Anerkennung ausländischer Diplome
Alle Angehörigen der EU oder von EFTA-Staaten, die ihre Berufsqualifikation nicht in der Schweiz erworben haben, müssen vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz ihre Meldepflicht beim SBFI erfüllen.
Gesetzliche Grundlagen
Nachfolgend finden Sie alle entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu diesem Thema.
Antrag Bewilligung natürliche Personen
Antrag auf eine Bewilligung für natürliche Personen und Einzelfirmen ohne Zertifizierung mit Wohnsitz im Kanton Zug.
Antrag Bewilligung juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen
Antrag auf eine Bewilligung für juristische Personen und zertifizierte Einzelfirmen mit Sitz im Kanton Zug.
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00