Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des KES steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt.

Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Anschrift
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Bahnhofstrasse 12
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
14:00 - 17:00

Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

 

Telefonzeiten:

Montag und Dienstag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren: 

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

 

Telefonnummer
+41 41 594 59 10