01.05.2020, Medienmitteilung
081 / Kanton Zug: Viele positive Gespräche - wenige Beanstandungen
In den letzten Tagen haben die Gemeinden, die Gesundheitsdirektion sowie die Zuger Polizei mehrere Hundert Betriebe überprüft. Bei den meisten von ihnen war das nötige Schutzkonzept vorhanden und die Hygienevorschriften wurden eingehalten. Einige Betriebe mussten jedoch die getroffenen Massnahmen verbessern. Zu Betriebsschliessungen ist es nicht gekommen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit haben Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sowie Einsatzkräfte der Zuger Polizei in den letzten vier Tagen 600 Betriebe im ganzen Kanton besucht. Dabei ging es insbesondere darum zu prüfen, ob die Unternehmen, die am vergangenen Montag (27. April 2020) wieder öffnen durften oder die bereits offen waren, über ein zweckmässiges schriftliches Schutzkonzept verfügen, dieses anwenden und die Hygienemassnahmen einhalten.
Die Behörden bedanken sich bei der Bevölkerung sowie den Unternehmen für die gute Zusammenarbeit und das Einhalten der Vorschriften. Es gilt nun, nicht nachlässig zu werden und weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.
Schutzkonzepte weiter notwendig
Ohne ein wirkungsvolles Schutzkonzept darf ein Betrieb weiterhin nicht öffnen. Gemäss den Bundesvorgaben müssen diese Schutzkonzepte sämtliche in den Verkaufs- und Dienstleistungsörtlichkeiten anwesende Personen einschliessen. Dies gilt insbesondere auch für die 2. Phase der Lockerung, die am Montag, 11. Mai 2020 in Kraft tritt. Betriebe und Unternehmen, die an diesem Datum wieder öffnen, müssen sich ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst sein. Dies gilt auch für Unternehmen, die bereits offen sind.
Die Gemeindebehörden sowie die Zuger Polizei werden auch die 2. Phase der Lockerung begleiten und entsprechenden Überprüfungen durchführen.