26.09.2023, Medienmitteilung
Prämien steigen – Prämienverbilligung wird massiv aufgestockt
2024 steigen die Krankenkassenprämien im Kanton Zug im Mittel um 10,2 Prozent. Der hohe Zuwachs bestätigt die Notwendigkeit kostendämpfender Massnahmen. Gleichzeitig braucht es einen sozialen Ausgleich. Der Regierungsrat plant deshalb, die Prämienverbilligung in vollem Umfang der Prämienentwicklung anzupassen.
Die mittlere Monatsprämie im Kanton Zug beträgt nächstes Jahr 297.50 Franken. Dies bedeutet eine Erhöhung um 27.60 Franken beziehungsweise um 10,2 Prozent. Der Anstieg bei den Erwachsenen beträgt 10,4 Prozent, bei den Jungen Erwachsenen von 19 bis 25 Jahren 9,5 Prozent und bei den Kindern 9,1 Prozent. Damit zählt der Kanton Zug zwar immer noch zu den fünf prämiengünstigsten Kantonen, doch gibt die Entwicklung Anlass zur Sorge.
Die Gründe für den Anstieg
Neben der Situation an den Kapitalmärkten, der allgemeinen Teuerung sowie dem Wechselverhalten der Versicherten ist der Prämienanstieg vor allem auf das Kostenwachstum in der Grundversicherung zurückzuführen. Dieses findet auf breiter Front statt. Besonders grosse Steigerungen werden im Kanton Zug bei der Spitex‚ der Physiotherapie sowie in der Kostengruppe «Übrige» erwartet‚ welche neu auch die psychologische Psychotherapie umfasst. Volumenmässig am stärksten ins Gewicht fallen die Spitäler, Arztpraxen und Medikamente.
Regierungsrat nutzt seine Steuerungsmöglichkeiten
Der Regierungsrat hat 2023 bereits mehrere Massnahmen beschlossen, welche mittelfristig eine kostendämpfende Wirkung haben werden. Dazu gehören insbesondere die Spitalplanung und die Zulassungssteuerung für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte in gewissen Spezialgebieten. Durch hängige Rechtsmittelverfahren wird die Umsetzung jedoch verzögert. Gleichzeitig führt die Aufnahme neuer Leistungen in die Grundversicherung zu Mehrkosten, welche die möglichen Einsparungen teils gleich wieder aufzehren. Der Bund steht deshalb ebenfalls in der Verantwortung.
Soziale Abfederung durch die Prämienverbilligung
Haushalte mit knappem Budget sind durch die steigenden Prämien besonders stark betroffen, zumal die höheren Miet- und Energiekosten sowie die allgemeine Inflation bereits eine hohe Belastung darstellen. Gesundheitsdirektor Martin Pfister hat jedoch eine gute Botschaft für die Betroffenen: «Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf. Die Prämienverbilligung soll in vollem Umfang der Prämienentwicklung angepasst werden.» Vorbehalten bleibt die Budget¬genehmigung durch den Kantonsrat.
Schon bisher weist die Zuger Prämienverbilligung im schweizerischen Vergleich die beste Entlastungswirkung auf. Zur Zielgruppe gehören auch Familien im unteren Mittelstand. Deshalb wurden die Einkommensobergrenzen bereits im laufenden Jahr um 10 000 Franken erhöht. Haushalte, die möglicherweise anspruchsberechtigt sind, werden im Januar / Februar 2024 direkt angeschrieben und können sich dann bis Ende April 2024 für die Prämienverbilligung anmelden.