Kontrollschilder
Kontrollschilder, mit Ausnahme deren für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum der Behörde.
Für die Abgabe von Kontrollschildern sind Versicherungsnachweise, die vom Einlösedatum weg gültig sind, Bedingung.
Sinngemäss gilt dies auch bei einem Fahrzeugwechsel.
Abtretung
Allgemeine Bedingungen und Vorschriften sind im Formular "Kontrollschild-Abtretung" aufgeführt.
Deponierung
Die Deponierung von Kontrollschildern ist immer (24/7) möglich. Werfen Sie die Kontrollschilder beim Haupteingang links in den dafür vorgesehen Kontrollschilder-Einwurf ein.
Kontrollschilder werden maximal 365 Tage ab Deponierungsdatum hinterlegt. Nach Ablauf dieser Frist stehen die Kontrollschilder der Halterin/dem Halter nicht mehr zur Verfügung.
Verordnung über die Kontrollschildnummern vom 12. Dezember 2017 (BGS 751.222).
Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum der Behörde.
Diebstahl / Verlust
Haben Sie die Kontrollschilder verloren oder wurden Ihnen diese gestohlen?
Geben Sie zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich eine Verlustanzeige auf.
Via ePolice reichen Sie in wenigen Schritten die Anzeige online ein.