Kontrollschilder, mit Ausnahme deren für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum der Behörde.
Für die Abgabe von Kontrollschildern sind Versicherungsnachweise, die vom Einlösedatum weg gültig sind, Bedingung.
Sinngemäss gilt dies auch bei einem Fahrzeugwechsel.