25.01.2023, Medienmitteilung

Erhöhung Prämienverbilligung und Online-Anmeldung

Der Kanton Zug stockt die Prämienverbilligung kräftig auf und erhöht die finanziellen Mittel gegenüber dem Vorjahr um rund 11 Prozent. Die Einkommensobergrenze wird um 10 000 Franken angehoben und die Plafonierung der Beiträge für mittlere Einkommen reduziert. Dadurch profitieren Mittelstandshaushalte zusätzlich zum allgemeinen Ausbau der Prämienverbilligung. Überdies wird der Zugang vereinfacht, indem neu eine digitale Anmeldemöglichkeit besteht. Der Antrag kann aber auch weiterhin auf Papier eingereicht werden.

Angesichts steigender Krankenkassenprämien und der sich eintrübenden wirtschaftlichen Situation ist die Entlastung durch die Prämienverbilligung jetzt besonders wichtig. Die Beitragssumme wird aus diesem Grund von knapp 60 Millionen Franken auf über 66 Millionen Franken erhöht. Ein spezielles Augenmerk gilt dem Mittelstand. So beträgt die obere Grenze für das massgebende Einkommen neu 90 000 Franken. Für eine vierköpfige Familie entspricht dies einem Bruttoeinkommen von über 130 000 Franken (abhängig von den individuellen Steuerfaktoren).

Überdurchschnittliches Leistungsniveau

Wie eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit Mitte 2022 ergeben hat, ist die Zuger Prämienverbilligung schweizweit führend. Regierungsrat Martin Pfister erklärt: «Nirgendwo in der Schweiz ist die verbleibende Krankenkassenrechnung für die Betroffenen so tief wie im Kanton Zug. Das ist sozialpolitisch entscheidend.» Denn bei steigenden Prämien kommen Haushalte mit einem knappen Budget schnell in Bedrängnis. Ganz besonders gilt dies in Kombination mit der höheren Inflation und einem allfälligen Wirtschaftsabschwung. «Mit der Prämienverbilligung können wir schnell und wirksam eingreifen. Der Regierungsrat hat die Leistungen deshalb sehr gezielt aufgestockt», begründet der Gesundheitsdirektor den Entscheid.

Vereinfachte Anmeldung

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung ist neu via Internet möglich. Für die Durchführung ist die Ausgleichskasse Zug zuständig. «Die Digitalisierung der Abläufe hat für uns eine hohe Priorität», betont Romana Zimmermann, Direktorin der Ausgleichskasse. «Ich freue mich, dass der Zugang zur Prämienverbilligung damit noch einfacher wird.»

In diesen Tagen werden alle Zuger Haushalte, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, direkt angeschrieben. Das Schreiben enthält sowohl einen QR-Code sowie die erforderlichen Zugangsdaten als auch ein herkömmliches Anmeldeformular. Die Anspruchsberechtigten haben damit die freie Wahl zwischen den beiden Methoden. Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sowie Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten ebenfalls ein Informationsschreiben. Zudem kann man direkt bei der Wohngemeinde ein Anmeldeformular anfordern.

Frist nicht verpassen!

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung besteht ein umfangreiches Informationsangebot. Neben einer Broschüre stellt die Ausgleichskasse Zug unter www.akzug.ch/ipv zahlreiche Informationen bereit. Zudem ist es dort möglich, den individuellen Verbilligungsanspruch online provisorisch zu berechnen. Schliesslich gibt eine telefonische Hotline Antwort auf alle Fragen rund um das Thema (Tel. 041 560 48 48).

Ganz wichtig ist, dass man sich bis am 30. April 2023 für die Prämienverbilligung anmeldet. Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01