Inklusion von Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben, wie Menschen ohne Behinderung. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Kanton Zug setzt sich dafür ein.
Zuger Behindertenpolitik
Menschen mit Behinderung sollen mehr Wahlmöglichkeiten haben. Sie sollen wählen können, ob sie zum Beispiel in einem Heim oder in einer Wohnung leben möchten. Sie sollen auch bestimmen können, ob sie von einer Fachperson oder Privatperson Unterstützungsleistungen bekommen, wenn sie privat wohnen.
Das Gesetz muss dafür geändert werden. Das neue Gesetz heisst «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf» (LBBG). Es setzt die Erkenntnisse aus dem Projekt InBeZug um. Menschen mit Behinderung und Fachleute konnten dort die Zukunft der Zuger Behindertenpolitik mitgestalten und neue Angebote in der Praxis ausprobieren.
Aktionstage Behindertenrechte
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai 2024 bis 15. Juni 2024
2024 gibt es zwei Jubiläen.
- 10 Jahre seit die Schweiz der UNO-BRK beigetreten ist,
- 20 Jahre seit das Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) in Kraft ist.
Deshalb finden in der ganzen Schweiz Aktionstage statt. Die Hauptziele der Aktionstage Behindertenreche 2024 sind:
- die breite Öffentlichkeit für konkrete Anliegen von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren,
- die Behindertengleichstellung in allen Lebensbereichen zu fördern,
- ein klares Zeichen zu setzen für die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Die Partizipation steht im Zentrum dieser Aktionstage.
An den Aktionstagen sollen möglichst viele mitwirken: Selbstvertreter/innen, Organisationen, Gewerbe, Schulen, Gemeinden, Kirchen und Vereine führen die Aktionen in Absprache und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen durch.
Sammeln Sie schon heute Ideen, das Anmeldefenster wird bald aufgeschaltet.
Gleichstellung und Teilhabe
Menschen mit Behinderung sollen möglichst ohne Benachteiligungen leben können. Es gibt in der Schweiz dafür das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu fördern. Es setzt sich auch für die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung ein. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.
Wahlfreiheit und Selbstbestimmung
Viele Menschen mit Behinderung könnten mit passender Unterstützung ausserhalb von sozialen Einrichtungen leben und arbeiten. Sie sollen deshalb eigenverantwortlich Leistungen nach ihrem Bedarf wählen können.
Es braucht für diese Wahlfreiheit alternative Angebote und Leistungen. Die fehlen oft. Die Zentralschweizer Kantone haben deshalb ein gemeinsames Rahmenkonzept «Wohnen und Arbeiten» erarbeitet (siehe Link unten). Der Kanton Zug fördert die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung ausserdem mit der Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG), neu Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG).
Zuger Unterstützungsplan
Der Kanton Zug führt mit dem Zuger Unterstützungsplan (ZUP) ein personenzentriertes Bedarfsermittlungsinstrument ein. Der ZUP stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, die Betreuung benötigen. Er stellt sicher, dass die Unterstützung dem individuellen Bedarf entspricht. Der ZUP wird aktuell in ambulanten Modellprojekten genutzt. Er soll künftig flächendeckend zum Einsatz kommen. Der ZUP basiert auf dem etablierten Instrument IHP (individuelle Hilfeplanung), das aktuell mehrere Kantone einführen.
Am Mittwoch, 30. August, von 13.30 bis 17 Uhr findet die nächste ZUP-Impulsveranstaltung für Fachpersonen statt.
Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
Der Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderung soll in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die Angebote sollen dem Bedarf angepasst werden.
Das Kantonale Sozialamt arbeitet in Modellprojekten mit dem Zuger Unterstützungsplan (ZUP). Der ZUP basiert auf dem etablierten Instrument IHP (individuelle Hilfeplanung). Damit wird der individuelle Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderung ermittelt.
Behindertenkonzept Zug und Zentralschweizer Rahmenkonzept
Der Kanton Zug hat 2010 ein neues Behindertenkonzept erarbeitet. Er hat 2019 auch gemeinsam mit den anderen Zentralschweizer Kantonen das neue Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik beschlossen, damit die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung gewährleistet werden.
Versorgungspflicht
Die Kantone haben eine Versorgungspflicht. Sie müssen für Menschen mit Behinderung genügend passende Wohn-, Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Das schreibt das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) vor. Die Kantone finanzieren deshalb Plätze in sozialen Einrichtungen und ambulante Angebote.
Haben Sie Fragen?
Team Soziale Einrichtungen
Kontakt
Soziale Einrichtungen
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00