Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Zugerinnen und Zuger mit Behinderung sollen möglichst selbstbestimmt leben. Das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) ermöglicht ambulante Leistungen und bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung.
Regierungsrat hat LBBG gutgeheissen
Der Zuger Regierungsrat hat das LBBG gutgeheissen. Der Kanton Zug kommt damit den Zielen des Projekts InBeZug einen entscheidenden Schritt näher.
Das neue Gesetz löst das Gesetz über die sozialen Einrichtungen (SEG) ab. Der Regierungsrat hat die nach dem Projekt InBeZug erarbeitete Gesetzesrevision verabschiedet. Das Gesetz war bis Januar 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung und stiess auf ein positives Echo.
Am Donnerstag, 4. Mai, behandelt der Kantonsrat das neue Gesetz LBBG. In der ersten Lesung wird über das Gesetz im Grundsatz entschieden. Im Sommer findet dann eine zweite Lesung im Kantonsrat statt. So könnte das neue Gesetz auf Anfang 2024 in Kraft treten. Die Menschen mit Behinderung könnten somit bald von mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit profitieren.
Menschen sollen im Zentrum stehen statt sozialer Einrichtungen. Menschen mit Behinderung können dank dem LBBG vermehrt zwischen ambulanter und stationärer Betreuung wählen. Ein Aktionsplan des Regierungsrats zur Behindertengleichstellung und eine dafür zuständige Stelle in der Verwaltung sollen die Gleichstellung fördern.
Regierungsrat Andreas Hostettler sagt: «Die Gesetzesrevision bringt mehr Chancengerechtigkeit für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung. Sie sollen mit der nötigen Unterstützung in der Mitte der Gesellschaft leben können.»
Assistenzleistungen durch Privatpersonen sollen neben ambulanten Fachleistungen entschädigt werden. Bevor eine Person mit Behinderung Leistungen beanspruchen kann, wird gemeinsam mit ihr abgeklärt, was sie individuell braucht. Eine unabhängige Bedarfsabklärungsstelle ist zukünftig dafür zuständig.
Das LBBG bringt im stationären Bereich eine zeitgemässe Finanzierung: Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen erhalten mit IBB (individueller Betreuungsbedarf) ein bedarfsorientiertes Abgeltungsmodell.
Projekt InBeZug: Zeitgemässe Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung
Das Kantonale Sozialamt hat im Auftrag der Regierung das Projekt InBeZug realisiert. Die Revision des SEG hat danach begonnen. Das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung im Kanton Zug soll verbessert werden. Ihre Selbständigkeit, Teilhabe und Eigenverantwortung sollen gestärkt werden. Die Kantonsfinanzen sollen auch gezielter und wirkungsvoller eingesetzt werden.
Der Name InBeZug steht für: «Individuelle und bedarfsabhängige Unterstützung für Zugerinnen und Zuger mit Behinderung».
Personen statt Pauschalen: Die Unterstützungsleistungen sollen sich am Bedarf der einzelnen Menschen mit Behinderung orientieren.
Wohnen, wo man sich daheim fühlt: Alle Menschen mit Behinderung sollen entscheiden können, ob sie zu Hause oder in einer sozialen Einrichtung wohnen möchten.
Behindertenrechte stärken: Der Kanton Zug hat mit dem Projekt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gemacht.
InBeZug hat einbezogen: Menschen mit Behinderung, soziale Einrichtungen und Organisationen des Behindertenbereichs haben am Projekt mitgewirkt.
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