Bewilligung und Aufsicht von sozialen Einrichtungen

Wenn eine soziale Einrichtung im Kanton Zug eine Betriebsbewilligung möchte, muss sie gewisse Anforderungen erfüllen. Soziale Einrichtung, die vom Kanton finanziert werden wollen, brauchen eine Anerkennung oder im Einzelfall eine Kostengutsprache.

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Soziale Einrichtungen

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Soziale Einrichtungen
Neugasse 2
6301 Zug
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08:00 - 11:45
13:30 - 17:00

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+41 41 728 39 61