Zinsen / Skonto
Nach Ablauf der allg. Zahlungsfrist wird ein Verzugszins erhoben. Auf zu viel einbezahlte Steuern wird ein Vergütungs- respektive Rückerstattungszins entrichtet. Die entsprechenden Zinsfüsse werden von der Finanzdirektion jährlich festgelegt.
Ab 2024 wird zudem wieder ein Skonto-Abzug eingeführt.
Grundsatz Verzugszins
Die Verzugszinspflicht beginnt mit Fälligkeitsdatum der ersten Rechnungsstellung (provisorisch oder definitiv). Ist der definitive Rechnungsbetrag tiefer, wird nur auf der zu spät bezahlten Betragsdifferenz ein Verzugszins erhoben. Der Verzugszins tritt auch dann ein, wenn eine Zahlungsvereinbarung oder Einsprache gegen die Veranlagung gemacht wird.
Skonto
Der Kanton Zug führt für frühzeitige Steuerzahlungen ab 2024 wieder einen Skonto-Abzug ein. Sie können ein Skonto abziehen, wenn sie jeweils bis zum 31. Juli statt erst per Ende des Jahres die provisorische Jahressteuer bezahlen.
Den Skontosatz finden Sie unten aufgeführt unter «Zinssatz».
Zinssatz
Anbei finden Sie zu Ihrer Information die aktuellen Zinssätze:
Kantons- und Gemeindesteuern | |||||
2024 | 2023-2020 | 2019-2016 | 2015 | 2014-2005 | |
Verzugszins | 4.0 % | 4.0 % | 0.0 % | 1.0 % | 2.0 % |
Vergütungszins | 2.0 % | 0.0 % | 0.0 % | 1.0 % | 2.0 % |
Ausgleichszins | 2.0 % | 0.0 % | 0.0 % | 1.0 % | 2.0 % |
Skonto | 2.0 % | ||||
Direkte Bundessteuer | |||||
2024 | 2023-2022 | 2021-2017 | 2016-2013 | 2012 | |
Verzugszins | 4.75 % | 4.0 % | 3.0 % | 3.0 % | 3.0 % |
Rückerstattungszins | 4.75 % | 4.0 % | 3.0 % | 3.0 % | 3.0 % |
Vergütungszins für Vorauszahlungen | 1.25 % | 0.0 % | 0.0 % | 0.25 % | 1.0 % |
Abteilung
Steuerbezug Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
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