Haftungsansprüche gegen den Staat

Der Staat haftet für den Schaden, den seine Angestellten in ihrer amtlichen Funktion jemandem widerrechtlich zugefügt haben. Der Staat und die privaten Geschädigten stehen sich im Staatshaftungsverfahren als gleichgeordnete Parteien gegenüber.

Contatto

Sicherheitsdirektion

Modulo di contatto
Indirizzo
Sicherheitsdirektion
Bahnhofstrasse 12, Casella postale
6301 Zug
Orari di apertura

Lunedi a Venerdi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Numero di telefono
+41 41 594 50 20