Ausbildungsförderung in der Pflege

Die Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Die Erste umfasst eine Ausbildungsoffensive, die Zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die für die Beitragszahlungen an Lernende und Betriebe notwendigen kantonalen Gesetzesgrundlagen treten voraussichtlich im September 2024 in Kraft.

Etappe 1: Die Ausbildungsoffensive

Umsetzung Pflegeinitiative

Etappe 1: Die Ausbildungsoffensive

Der Kanton Zug leistet finanzielle Beiträge zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Im Rahmen der ersten Umsetzungsetappe konzentrieren sich diese Beiträge auf die Ausbildungsförderung. Die Unterstützungszahlungen gehen an die Gesundheitseinrichtungen, in denen die praktische Ausbildung erfolgt, sowie an die Höheren Fachschulen und Fachhochschulen, die den schulischen Ausbildungsteil anbieten. Damit wird die Schaffung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen angestrebt.

 

Zudem erhalten die Studierenden und Lernenden im Bereich der Pflege, die älter sind als 22 Jahre, Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Damit soll auch Lernenden und Studierenden, die unter Umständen bereits Elternpflichten zu erfüllen haben, mit den Unterstützungsbeiträgen eine Ausbildung im Pflegebereich ermöglicht werden.

 

 

 

Beiträge zur Förderung der Ausbildung im Pflegebereich

Die Abteilung Finanzierung, Qualität und Pflege des Amts für Gesundheit ist zuständig für das Beitragswesen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Dazu zählen die Sicherstellung der finanziellen Zuschüsse an Personen in Ausbildung im Pflegebereich sowie die Überprüfung der Ausbildungsverpflichtung von Gesundheitsbetrieben.

Abteilung Finanzierung, Qualität und Pflege