Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde – die Exekutive des Kantons. Er leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und aussen. Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden vom Landschreiber und dessen Stellvertretung unterstützt.

Personen und Partnerschaften
Unsere Themen
Über den Regierungsrat
Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Die kollegiale Struktur zeichnet den Regierungsrat aus: Die Mitglieder fällen alle Entscheide durch Mehrheitsbeschluss. Die Beschlüsse des Zuger Regierungsrats sind grundsätzlich öffentlich.
Der Landammann oder die Frau Landammann führt den Vorsitz des Regierungsrats. Der Statthalter oder die Statthalterin verantwortet die Stellvertretung.
Der Landschreiber und seine Stellvertretung planen und organisieren die Arbeit des Regierungsrats, beraten und unterstützen bei den Geschäften.
Unterschriftenregelung
Gruppenfoto Regierungsrat

Hier sehen Sie das offizielle Bild des Zuger Regierungsrats für die Jahre 2025 und 2026.
Benötigen Sie weitere Fotos des Zuger Regierungsrats? Bilder in höheren Auflösungen sowie Fotos früherer Legislaturen finden Sie auf unserem Kommunikationsportal zum Downloaden.
Downloads
News des Regierungsrats
07.10.2026
Information07.10.2026
Information
Infos des RegierungsratsHier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.05.10.2026
Medienmitteilung05.10.2026
Medienmitteilung
Ergänzungswahlen Zuger Obergericht: Wahlvorschläge eingereichtInnerhalb der Wahlanmeldefrist stellen sich zwei Personen zur Wahl. Daher erfolgt die Ergänzungswahl für ein Ersatzmitglied des Obergerichts voraussichtlich am 29. November 2026.30.09.2026
Information30.09.2026
Information
Infos des RegierungsratsHier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.