Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde – die Exekutive des Kantons. Er leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und aussen. Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden vom Landschreiber und dessen Stellvertretung unterstützt.

Personen und Partnerschaften
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Über den Regierungsrat
Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Die kollegiale Struktur zeichnet den Regierungsrat aus: Die Mitglieder fällen alle Entscheide durch Mehrheitsbeschluss. Die Beschlüsse des Zuger Regierungsrats sind grundsätzlich öffentlich.
Der Landammann oder die Frau Landammann führt den Vorsitz des Regierungsrats. Der Statthalter oder die Statthalterin verantwortet die Stellvertretung.
Der Landschreiber und seine Stellvertretung planen und organisieren die Arbeit des Regierungsrats, beraten und unterstützen bei den Geschäften.
Unterschriftenregelung
Gruppenfoto Regierungsrat

Hier sehen Sie das offizielle Bild des Zuger Regierungsrats für die Jahre 2025 und 2026.
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07.07.2026
Information07.07.2026
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Infos des RegierungsratsHier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.23.06.2026
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Infos des RegierungsratsHier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.16.06.2026
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