Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde – die Exekutive des Kantons. Er leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und aussen. Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden vom Landschreiber und dessen Stellvertretung unterstützt.

Personen und Partnerschaften
Unsere Themen
Über den Regierungsrat
Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Die kollegiale Struktur zeichnet den Regierungsrat aus: Die Mitglieder fällen alle Entscheide durch Mehrheitsbeschluss. Die Beschlüsse des Zuger Regierungsrats sind grundsätzlich öffentlich.
Der Landammann oder die Frau Landammann führt den Vorsitz des Regierungsrats. Der Statthalter oder die Statthalterin verantwortet die Stellvertretung.
Der Landschreiber und seine Stellvertretung planen und organisieren die Arbeit des Regierungsrats, beraten und unterstützen bei den Geschäften.
Unterschriftenregelung
Gruppenfoto Regierungsrat

Hier sehen Sie das offizielle Bild des Zuger Regierungsrats für die Jahre 2025 und 2026.
Benötigen Sie weitere Fotos des Zuger Regierungsrats? Bilder in höheren Auflösungen sowie Fotos früherer Legislaturen finden Sie auf unserem Kommunikationsportal zum Downloaden.
Downloads
News des Regierungsrats
29.07.2026
Information29.07.2026
Information
Infos des RegierungsratsHier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.27.07.2026
Medienmitteilung27.07.2026
Medienmitteilung
Zehn Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl des Zuger RegierungsratsAm 4. Oktober 2026 findet die Erneuerungswahl des Zuger Regierungsrats für die Amtsperiode 2027–2030 statt. Für die sieben Sitze kandidieren 10 Personen.15.07.2026
Information15.07.2026
Information
Infos des RegierungsratsHier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.