Beglaubigungen

Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, gilt die Beglaubigung mittels Apostille. Die Dokumente werden von der konsularischen Beglaubigung befreit und direkt im Bestimmungsland anerkannt. Für alle anderen Staaten gilt die normale Beglaubigung ohne Apostille.

Stempel der Staatskanzlei

Was wird beglaubigt, was nicht

Wir beglaubigen keine Zu beglaubigen durch
ausländischen Dokumente zuständige ausländische Stelle
Dokumente aus anderen Kantonen für jeweiligen Kanton zuständige Stelle
Dokumente eidgenössischer Institutionen Bundeskanzlei in Bern
private Beglaubigungsstellen sind öffentlich-rechtlich nicht zulässig
   
Wir beglaubigen nicht direkt Zuerst zu beglaubigen durch
Firmenunterschriften Notariat, Gemeinde- oder Stadtnotariat
Schul-/Lehrzeugnisse, Diplome Bildungsdirektion oder Volkswirtschaftsdirektion
Arztzeugnisse Amt für Gesundheit
Impfausweise für Tiere Veterinärdienst

 

Schritt für Schritt zu Ihrer Beglaubigung

  1. Bevor Sie starten

    Fragen Sie die ausländische Stelle, welche Dokumente Sie benötigen. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Rechtsgeschäft, Land, Region und Empfänger.

    • Planen Sie frühzeitig, manchmal sind Abklärungen nötig.

  2. Dokumente vorbereiten

    Wir beglaubigen nur amtliche Dokumente aus dem Kanton Zug, welche mit dem Originalstempel oder -siegel und der Originalunterschrift einer Person versehen ist, die im Kanton Zug zur Beglaubigung ermächtigt ist. Den Link zur Bundeskanzlei (zuständig für Beglaubigungen von Bundesdokumenten) und den jeweils zuständigen Stellen anderer Kantone finden sie unter Schritt 05.

    Geben Sie uns pro Dokument das Bestimmungsland an. Es gibt keine weltweit gültige Beglaubigung, sondern je nach Land eine Apostille oder eine Legalisation. Bei einer Legalisation sind weitere Schritte nötig. Mehr dazu unter Schritt 05.

  3. Gebühren

    Die Gebühren werden pro Überbeglaubigung der einzelnen amtlichen Originalunterschrift fällig. Sie bezahlen am Schalter entweder kontaktlos, per Debit-/Kreditkarte oder in bar. Für Ihren Postauftrag innerhalb der Schweiz erhalten Sie eine Rechnung. Die Rechnungsstellung ist nur an die Auftraggebenden mit Wohnsitz oder Firmensitz in der Schweiz möglich. Für Aufträge aus dem Ausland benötigen wir eine Vorauszahlung und die Versand- und Transportkosten werden nach Aufwand berechnet.
    Fr. 20.– pro Beglaubigung (Überbeglaubigung), private Beglaubigung, Legalisation
    Fr. 30.– pro Apostille
    Fr. 15.– pro beglaubigte Kopie eines Originals bis 3 Seiten, zusätzlich Fr. 2.– pro weitere Seite
    Das für das Bestimmungsland gültige Verfahren für die Überbeglaubigung bestimmt die Gebührenhöhe. Die Legalisation wird in der Regel nur mit weiteren Schritten in der Schweiz im Bestimmungsland akzeptiert. Mehr dazu unter Schritt 05.

  4. Auftrag vor Ort erteilen

    ► Es ist kein Termin nötig.

    Sie oder eine Person Ihres Vertrauens

    • legt uns das Originaldokument vor
    • nennt uns pro Dokument das Bestimmungsland
    • zahlt die Gebühren für Sofortaufträge kontaktlos, mit Debit-/Kreditkarte oder in bar
    • erhält das beglaubigte Dokument wieder ausgehändigt

    ► Es ist keine Vollmacht nötig, falls Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen Kurier beauftragen.

    Aufträge ab 10 Beglaubigungen
    Planen Sie frühzeitig und senden Sie uns diese Aufträge am besten per Post. Ansonsten füllen Sie einen Bestellauftrag aus und geben die Dokumente ab. Wir informieren Sie, sobald der Auftrag erledigt und abholbereit ist. Das kann auch am nächsten Arbeitstag sein.

    Der Auftraggebende

    • holt den Auftrag ab
    • zahlt die Gebühren in bar oder per Debit-/Kreditkarte

     

    Auftrag per Post erteilen
    Auftrag aus der Schweiz

    Senden Sie uns zusammen mit den Originaldokumenten einen schriftlichen Auftrag mit folgenden Angaben:

    • Ihren Namen und Ihre Adresse, beziehungsweise Firmenbriefkopf mit genauer Adresse
    • Ihre Kontaktdaten
    • Das Bestimmungsland der Dokumente, damit wir das richtige Beglaubigungsverfahren wählen können. Falls nicht alle Dokumente für dasselbe Land benötigt werden, informieren Sie uns im Auftragsschreiben, welches Dokument für welches Bestimmungsland beglaubigt werden soll.
    • Datum und Unterschrift
    • Zustelladresse:
      Staatskanzlei des Kantons Zug
      Beglaubigungswesen
      Seestrasse 2, Postfach
      6301 Zug

    Wir retournieren die beglaubigten Dokumente mit einer Rechnung an die Auftraggebenden. Für den Weiterversand oder weitere Schritte müssen Sie selber besorgt sein.

    Aus dem Ausland
    Für Aufträge aus dem Ausland sind weitere Vorabklärungen und die Vorauszahlung der Gebühren nötig. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.
    Der Versand ins Ausland erfolgt per Einschreiben mit der Schweizer Post.

  5. Weitere Schritte

    Dokumente mit Apostille werden gemäss Haager Übereinkommen von der konsularischen Beglaubigung befreit und direkt im Bestimmungsland anerkannt.
    Für alle anderen Dokumente, also solche mit einer Legalisation, ist in der Regel anschliessend die konsularische Überbeglaubigung in der Schweiz nötig. Genaue Informationen über die Vorgaben und allfällige weitere Schritte, erhalten Sie bei der Stelle, der Sie die Dokumente im Ausland vorlegen müssen.

Glossar

Wichtig zu wissen

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