Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
20.05.2025
MEDIENMITTEILUNG
Massnahmenplan für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Mit dem Massnahmenplan für den Zeitraum 2027–2030 setzt der Kanton den gesetzlichen Auftrag aus dem Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) um.
16.05.2025
MEDIENMITTEILUNG
Tag der offenen Türen im Chamer Äbnetwald
Am Samstag, 24. Mai 2025 lädt das Amt für Denkmalpflege und Archäologie die Bevölkerung zum Besuch der Ausgrabungsstätte ein.
09.05.2025
MEDIENMITTEILUNG
Öffentlicher Vortrag: Archäologische Entdeckungen im Äbnetwald
Der Archäologe David Jecker nimmt Sie mit auf eine Zeitreise durch mehrere Tausend Jahre Menschheitsgeschichte in Cham: Donnerstag, 15. Mai 2025, 20.00 Uhr, Aula Schulhaus Schürmatt, Cham.