Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
03.07.2025
MEDIENMITTEILUNG
Kantonsrat verabschiedet Richtplan Veloverkehr
Mit der Verabschiedung des Richtplans Veloverkehr hat der Kantonsrat die Grundlage für ein zweckmässiges Alltagsnetz und attraktives Freizeitnetz mit Bike-Routen gelegt. In einem nächsten Schritt w...


27.06.2025
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Seeweg ist nach Sicherungs- und Aufräumarbeiten wieder geöffnet
Der Seeweg zwischen Nas und Bergmatt, der nach dem Felssturz vom 1. Juni gesperrt werden musste, ist seit heute wieder offen.
27.06.2025
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Mit einer erfreulichen Rücklaufquote von 38 Prozent liefert die Erhebung wertvolle Einblicke in die Lebenssituation älterer Menschen – in ihre Ressourcen, ihr Engagement und ihre Bedürfnisse.