30.11.2025, Medienmitteilung

Zuger Stimmbevölkerung sagt JA zum Kantonalen Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen

Die Zugerinnen und Zuger haben am heutigen Abstimmungssonntag die Änderung der Kantonsverfassung angenommen. Sie setzen damit ein klares Zeichen für die Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Mit dem heutigen Entscheid zeigt die Zuger Stimmbevölkerung, dass sie sich für eine moderne und inklusive Demokratie einsetzt. Im Kanton Zug dürfen künftig auch Personen, die wegen einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, wählen und abstimmen.

Der bisherige Ausschluss dieser Personengruppe von Wahlen und Abstimmungen beruhte auf einer historisch gewachsenen Regelung, die nicht mehr dem heutigen Demokratieverständnis entspricht. Politische Entscheidungen betreffen Menschen mit Beeinträchtigungen ebenso wie alle anderen. Auch Menschen, die auf eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretung im Rahmen eines Vorsorgeauftrags angewiesen sind, können zur politischen Meinungsbildung fähig sein.

Andreas Hostettler, Landammann und Vorsteher der Direktion des Innern, zeigt sich erfreut über das Abstimmungsergebnis: «Mit diesem Entscheid setzt der Kanton Zug ein deutliches Zeichen für Gleichberechtigung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren politische Teilhabe. Unsere Demokratie lebt davon, dass alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer mitwirken können.»

Während auf Bundesebene eine ähnliche Änderung für eidgenössische Wahlen und Abstimmungen noch in Diskussion ist, hat der Kanton Zug die bisherige Ungleichbehandlung nun für kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen bereits beseitigt. Der Entscheid steht im Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die volle und gleichberechtigte politische Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen fordert, und er stärkt die Grundrechte und die demokratische Teilhabe im Kanton Zug.

Kontakt

Andreas Hostettler

Landammann, Direktionsvorsteher
Direktion des Innern

+41 79 287 10 21 andreas.hostettler@zg.ch