Volksrechte

Die Kantonsverfassung garantiert die politischen Rechte. Es handelt sich dabei um sogenannte Volksrechte (→ Referendum sowie Gesetzes- und Verfassungsinitiative).

Referendum

Gesetze und allgemeinverbindliche Kantonsratsbeschlüsse sowie Beschlüsse, die eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 500000 Franken oder eine neue wiederkehrende Ausgabe von mehr als 50000 Franken im Jahr zur Folge haben, unterliegen der Volksabstimmung, wenn ein entsprechendes von 1500 Stimmberechtigten unterzeichnetes Begehren eingereicht wird (Referendum).

Die Referendumsfrist beträgt 60 Tage seit der amtlichen Veröffentlichung des Be-schlusses des Kantonsrats.

 

Gesetzes- und Verfassungsinitiative

2000 Stimmberechtigte können unterschriftlich das Begehren um Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes oder eines Kantonsratsbeschlusses stellen (Gesetzesinitiative) sowie die Einreichung einer Standesinitiative beim Bund verlangen. Ausgenommen sind Beschlüsse, die ausschliesslich in die Zuständigkeit des Kantonsrates fallen.

Solche Begehren können in der Form der allgemeinen Anregung oder des formulierten Entwurfs eingebracht werden. Sie dürfen sich nur auf ein einheitliches Sachgebiet beziehen (Einheit der Materie). Die Initiativen müssen eine Rückzugsklausel enthalten.

Die Stimmberechtigung ist gemeindeweise amtlich auszuweisen.

Die Verfassungsrevision unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

Die Einreichung einer Verfassungs- und Gesetzesinitiative ist an keine Frist gebunden.

 

Kontakt

Rechtsdienst

Kontaktformular
Baarerstrasse 53
6300 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen