Landschaft
Die einmalige und charakteristische Landschaft des Kantons Zug soll erhalten und gefördert werden. Bauten und Anlagen sollen sich in ihre Umgebung einpassen. Ein besonderes Augenmerk und erhöhte Anforderungen gelten dabei in Gebieten der Moorlandschaften, der BLN-Objekte und der Seeuferschutzzonen.
News
07.04.2025
MEDIENMITTEILUNG
Kampagne «Wasch dein Zeug» zum Schutz der Zuger Gewässer vor invasiven Arten ...
Die 2022 lancierte Sensibilisierungskampagne «Wasch dein Zeug» ist ab sofort wieder im ganzen Kanton Zug sichtbar. Die Kampagne richtet sich an alle Nutzerinnen und Nutzer von Booten, Wassersportge...


01.04.2025
MEDIENMITTEILUNG
Zug und Cham unterstützen temporär das Zivilstandsamt Kreis Baar
Die Zivilstandsämter der Kreise Zug und Cham übernehmen per 1. Mai 2025 gemeinsam die ausserordentliche Stellvertretung des Zivilstandsamts Kreis Baar. Damit endet die im November 2024 in Kraft get...
27.03.2025
MEDIENMITTEILUNG
Hundeleinenpflicht im Wald und am Waldrand von April bis Juli
Im Kanton Zug gilt seit diesem Jahr eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand – jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli. Diese Regelung, die in den umliegenden Kantonen bereits eingeführt ...