Bewilligung für Personentransporte

Der Bund hat die Erteilung von Bewilligungen für bestimmte Arten von Personentransporten (Personenbeförderung von geringer Bedeutung) den Kantonen übertragen. Darunter fällt z. B. die Personenbeförderung mit Hotelbussen, Firmenbussen oder Schulbussen (Art. 7 VPB vom 4. November 2009)