Gesuch Beitrag Lotteriefonds & Sportfonds
Reichen Sie Ihr Gesuch für den Lotterie- oder Sportfonds bequem und ausschliesslich über unser unten aufgeführtes Online-Portal ein – dies mit Angaben zum Projekt und zur Finanzierung.
Wie und wo muss ich mein Gesuch einreichen?
Ihr Gesuch können Sie bequem und effizient über das zentrale Online-Gesuchsportal einreichen: www.zg.ch/gesuche. Die Unterlagen werden intern an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Die Gesuche werden nur digital entgegengenommen und abgewickelt, einschliesslich Kontaktaufnahme, Schriftverkehr und Verfügung. Pro Vorhaben ist nur ein Gesuch nötig und erlaubt.
Für allfällige Fragen finden Sie die Kontaktadressen auf den Webseiten der zuständigen Stellen.
Gesuch im Bereich Sport
Gesuch im Bereich Kultur
Gesuch in den Bereichen Sozialwesen und Jugendförderung
Gesuch im Bereich Gesundheit
Gesuch im Bereich Gleichstellung von Mann und Frau
Gesuch in den Bereichen Schulbildung, Weiterbildung, Elternbildung, Wissenschaft und Forschung
Gesuch in den Bereichen Berufsbildung, Tourismus, Forschung und Landwirtschaft
Gesuch in den Bereichen Archäologie, Denkmalpflege und Kulturerbe
Gesuch in den Bereichen Architektur, Natur und Landschaft
Gesuch in den Bereichen Wald, Jagd und Fischerei
Gesuch im Bereich Sicherheit, Gewaltprävention, Militärwesen
Gesuch in den Bereichen Geschichte, Staatsarchiv-Erschliessung
Gesuch für Soforthilfe bei Katastrophen und Kriegen
Bisherige Vergaben aus dem Sportfonds
Vergaben 2022
Quartalsberichte zu den Sportfonds-Vergaben
Ihr Gesuch: FAQ
Alle Fragen rund um Ihr Gesuch im Lotteriefonds oder Sportfonds beantworten wir Ihnen hier.
Lotteriefonds: Die Mittel stehen für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder mit gesamtschweizerischer Bedeutung zur Verfügung.
Sportfonds: Sportvereine und -verbände können daraus Jahresbeiträge erhalten. Ausserdem werden Sportaktivitäten, Sportmaterial und die Sportinfrastruktur im Bereich Breitensport subventioniert.
Der Kanton richtet die Beiträge laufend auf ein Gesuch hin aus. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Für ein Gesuch benötigen wir den Beschrieb Ihres Projekts oder Vorhabens, die Finanzierung sowie Ihre Kontakt- und Kontoangaben. Das Online-Portal enthält entsprechende Pflicht-Formularfelder.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen und Angaben verlangen.
Die zuständige Stelle bearbeitet das Gesuch. Die Direktionen entscheiden in der Regel über Beiträge bis 10 000 Franken, über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat. Die Gesuchstellerinnen und -steller erhalten eine Verfügung über den Vergabeentscheid (Bewilligung mit zugesprochenem Betrag oder Ablehnung).
In unserem Kurzfilm erklären wir Ihnen, wie Sie das Online-Portal ganz einfach nutzen können.
Folgende Links geben Ihnen Auskunft über weiterführende Themen in den Bereichen Lotteriefonds und Sportfonds:
Swisslos Interkantonale Landeslotterie
Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)
Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz; BGS)
Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung; VGS)
Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz ZG)
Bei diesen Themen unterstützt Sie
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
An Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die Büros geschlossen.