Jahresbeiträge
Zuger Sportvereine sowie kantonale und regionale Sportverbände können jeweils bis Ende Mai für die allgemeine Vereins- und Verbandsarbeit sowie für die Nachwuchsförderung Jahresbeiträge beantragen.
Allgemeine Informationen
Gesuche um Jahresbeiträge sind jeweils bis Ende Mai einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Jahresbeiträge.
Verordnung über den Sportfonds
Richtlinien für Jahresbeiträge
Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen wird Sportfonds beschlossen.
Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt jeweils im Herbst auf das von Ihnen angegebene Vereins- oder Verbandskonto.
Benötigte Dokumente
- Mitgliederliste
- Falls Mitglied im Verein:
Liste der Swiss-Olympic-Card-Inhaberinnen und -Inhaber
Ihre Ansprechperson
Luciano Hediger
Verantwortlicher Jahresbeiträge
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen