Jahresbeiträge
Zuger Sportvereine sowie kantonale und regionale Sportverbände können jeweils bis Ende Mai für die allgemeine Vereins- und Verbandsarbeit sowie für die Nachwuchsförderung Jahresbeiträge beantragen.
Allgemeine Informationen
Gesuche um Jahresbeiträge sind jeweils bis Ende Mai einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
-
Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die «Verordnung über den Sportfonds» sowie die «Richtlinien Jahresbeiträge».
Verordnung über den Sportfonds
Richtlinien für Jahresbeiträge
-
Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
-
Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds beschlossen.
-
Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
-
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt jeweils im Herbst auf das von Ihnen angegebene Vereins- oder Verbandskonto.
Benötigte Dokumente
- Mitgliederliste
- Falls Mitglied im Verein:
Liste der Swiss Olympic Card Inhaber/innen
Ihre Ansprechperson
Aylin Kücük
Projektleiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 723 90 30