Sportfonds
Ihr Verein plant einen Sportanlass oder die Sanierung der Sportanlage? Sie möchten Ihr Gesuch für Jahresbeiträge einreichen? Alle Informationen dazu finden Sie hier. Zudem können Sie Ihr Gesuch um finanzielle Unterstützung direkt online eingeben.
Jahresbeiträge
Zuger Sportvereine sowie kantonale und regionale Sportverbände können jeweils bis Ende Mai für die allgemeine Vereins- und Verbandsarbeit sowie für die Juniorenförderung Jahresbeiträge beantragen.
Sportanlass
Wer im Kanton Zug Sportanlässe organisiert, kann finanzielle Unterstützung beantragen.
Jugendlager
Zuger Sportvereine sowie Zuger und regionale Sportverbände können für Jugend- beziehungsweise Nachwuchstrainingslager finanzielle Unterstützung beantragen.
Aus- und Weiterbildung
Der Kanton kann sich an den Kosten für Aus- und Weiterbildung von Kaderpersonen der Zuger Sportvereine und -verbände (Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder oder Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter) beteiligen, sofern diese nicht bereits von Bund, Kanton oder einem Verband mitfinanziert werden.
Wer in Zug eine Swiss Olympic Card besitzt, kann zur Erreichung sportlicher Höchstziele, namentlich Olympia, WM, EM und Schweizer Meisterschaften, Unterstützungsbeiträge beantragen.
Gesuche können bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht werden und werden ab dem 2. Quartal bearbeitet.
Wettkampfteilnahme
Zuger Sportlerinnen und Sportler sowie Vereine können für die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen.
Gesuche können bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht werden und werden ab dem 2. Quartal bearbeitet.
Sportmaterial
Angeschaffte Sportgeräte und Sportmaterialien, die im Eigentum des Sportvereins sind, können aus dem Sportfonds mitfinanziert werden.
Sportinfrastruktur
Der Bau sowie die Erweiterung, Sanierung oder der Ausbau von Sportanlagen und Sportbauten können aus dem Sportfonds mitfinanziert werden.
Quartalsberichte
Mit Quartalsberichten informieren wir über die Tätigkeiten des Zuger Sportfonds.
Quartalsbericht
Stützungslogo
Das Stützungslogo kennzeichnet vom Kanton Zug unterstützte Projekte, Kooperationen oder zeitlich beschränkte Aktivitäten. Die Unterstützung des Kantons Zug ist in der ganzen Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Programmhefte, Website etc.) mit dem Stützungslogo zu erwähnen.
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Kontakt
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00