Die Anschaffung von Sportgeräten und -materialien kann vom Kanton unterstützt werden. Das Sportmaterial muss in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Sportart stehen und Eigentum des Zuger Sportvereins sein.

Allgemeine Informationen

Das Gesuch für einen Beitrag an Sportmaterial ist bis spätestens ein Jahr nach der Anschaffung einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien

    Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportmaterial.
     

    Verordnung über den Sportfonds
    Richtlinien Sportmaterial

     

  2. Antrag

    Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
     

    Registrierung
    Online-Gesuchsportal
    Erklärvideo

  3. Beschluss

    Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.

  4. Mitteilung

    Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.

  5. Auszahlung

    Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.

Benötigte Dokumente

  • Rechnungskopie des angeschafften Sportmaterials
  • Zahlungsnachweis

Ihre Ansprechperson

Marisa Müller

Sachbearbeiterin

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Zugerstrasse 50a

6312 Steinhausen

+41 41 594 22 94

marisa.mueller@zg.ch

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