Die Errichtung, die Erweiterung, der Ausbau, die Sanierung von Sportbauten und -anlagen sowie von Gebäuden, Anlagen und Behältnissen, die dem Sport dienen, können vom Kanton finanziell unterstützt werden. Beitragsberechtigt sind Zuger sportbetriebsorientierte Träger ohne kommerzielle Ausrichtung.

Allgemeine Informationen

Beitragsgesuche sind frühzeitig und damit vor Baubeginn einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien

    Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportinfrastruktur.
     

    Verordnung über den Sportfonds
    Richtlinien Sportinfrastruktur

  2. Antrag

    Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
     

    Registrierung
    Online-Gesuchsportal
    Erklärvideo

  3. Beschluss

    Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.

  4. Mitteilung

    Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.

  5. Auszahlung

    Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.

Benötigte Dokumente

  • Projektbeschrieb, Grobkonzept
  • Pläne Vorprojekt und/oder Projektskizzen
  • Kostenvoranschlag (für Projekte über 50 000 Franken im Detail nach BKP 2001)
  • Finanzierungsplan
  • Stellungnahme der Standortgemeinde, evtl. Baubewilligung
  • evtl. Baurechtsvertrag oder Nutzungsvereinbarung
  • evtl. Zeitplan

Ihre Ansprechperson

Marisa Müller

Sachbearbeiterin

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Zugerstrasse 50a

6312 Steinhausen

+41 41 594 22 94

marisa.mueller@zg.ch

 

 

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