Sportanlass
Die Organisation und Durchführung von Sportanlässen kann vom Kanton finanziell unterstützt werden. Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände, Jugendverbände und Fachstellen sowie regionale und nationale Sportverbände.
Allgemeine Informationen
Beitragsgesuche sind vor der Durchführung einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportaktivitäten.
Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.
Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 594 22 94