Aus- und Weiterbildung
Der Kanton kann sich an den Kosten für Aus- und Weiterbildung von Kaderpersonen der Zuger Sportvereine und -verbände (Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder oder Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter) beteiligen, sofern diese nicht vom Bund, Kanton oder einem Verband mitfinanziert werden.
Allgemeine Informationen
Gesuche für Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildung von Kadern sind direkt nach der Durchführung mit den erforderlichen Beilagen einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Nebst Kaderpersonen können auch diejenigen, welche in Zug eine Swiss Olympic Card besitzen, zur Erreichung sportlicher Höchstziele an Olympia, WM, EM und Schweizermeisterschaften Unterstützungsbeiträge beantragen.
Vorgehen
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Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportaktivitäten.
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Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
Registrierung
Online-Gesuchsportal
Erklärvideo -
Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.
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Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
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Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.
Benötigte Dokumente
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Aus- oder Weiterbildungen mit Angaben zu Kurs-, Trainer-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Quittungen von Kurskosten, Trainerkosten, Reise- und Übernachtungskosten
- Kopie des Programms/der Ausschreibung der Aus- oder Weiterbildung
- evtl. weitere Informationen zur Aus- oder Weiterbildung
Bitte bewahren Sie Ihre Belege zu den von Ihnen aufgeführten Auslagen auf.
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 594 22 94