Aus- und Weiterbildung
Der Kanton kann sich an den Kosten für Aus- und Weiterbildung von Kaderpersonen der Zuger Sportvereine und -verbände (Trainer/innen, Vorstandsmitglieder oder Schiedsrichter/innen) beteiligen, sofern diese nicht bereits vom Bund, Kanton oder einem Verband mitfinanziert werden.
Allgemeine Informationen
Gesuche für Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildung von Kadern sind direkt nach der Durchführung mit den erforderlichen Beilagen einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Nebst Kaderpersonen können auch diejenigen, welche in Zug eine Swiss Olympic Card besitzen, zur Erreichung sportlicher Höchstziele, namentlich Olympia, WM, EM und Schweizermeisterschaften, Unterstützungsbeiträge beantragen.
Vorgehen
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Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die «Verordnung über den Sportfonds» sowie die «Richtlinien Sportaktivitäten».
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Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
Registrierung
Online-Gesuchsportal
Erklärvideo -
Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds beschlossen.
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Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
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Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.
Benötigte Dokumente
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Aus- oder Weiterbildungen mit Angaben zu Kurs-, Trainer-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Quittungen von Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Kopie des Programms/der Ausschreibung der Aus- oder Weiterbildung
- evtl. weitere Informationen zur Aus- oder Weiterbildung
Bitte bewahren Sie Ihre Belege zu den von Ihnen aufgeführten Auslagen auf.
Ihre Ansprechperson
Aylin Kücük
Projektleiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 723 90 30