Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleichsmassnahmen dienen dazu, bei benoteten, selektionsrelevanten Leistungsnachweisen (Zeugnis, Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II) Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern.
Nachteilsausgleich an gemeindlichen Schulen
unter diesem Link erhalten Sie nähere Informationen über den Nachteilsausgleich an gemeindlichen Schulen.
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