Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleichsmassnahmen dienen dazu, bei benoteten, selektionsrelevanten Leistungsnachweisen (Zeugnis, Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II) Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern.
Nachteilsausgleich an gemeindlichen Schulen
unter diesem Link erhalten Sie nähere Informationen über den Nachteilsausgleich an gemeindlichen Schulen!
Montag bis Freitag 08:15 - 11:45 13:30 - 17:00
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung mölglich.
Sie erreichen uns telefonisch während der Öffnungszeiten unter folgender Nummer: +41 41 728 31 50