Gemeindliche Schulen
Rund 12ʼ000 Schülerinnen und Schüler besuchen die gemeindlichen Schulen. Diese umfassen die Kindergarten- und Primarstufe sowie die Sekundarstufe I. Die Schulpflicht beträgt ein Jahr obligatorischen Kindergarten, sechs Jahre Primarschule sowie drei Jahre Sekundarstufe I.
Kindergarten
Der Schuleintritt, also der Eintritt in die obligatorische Schulzeit, beginnt bereits mit dem obligatorischen Kindergartenjahr. Die Schulpflicht umfasst ein Jahr Kindergarten und neun Jahre der Primarstufe und Sekundarstufe I.
Primarschule
Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an und dauert sechs Jahre. Die Primarschülerinnen und -schüler eignen sich Kenntnisse in allen wichtigen Fächern an und werden auf den Übertritt in die Sekundarstufe I vorbereitet.
Sekundarstufe I
Die Sekundarstufe I dauert drei Jahre und gliedert sich an den gemeindlichen Schulen in die Sekundarschule, die Real- und die Werkschule. Die Jugendlichen werden auf der Sekundarstufe I beim für ihren Werdegang wichtigen Schritt ins Berufsleben oder in eine weiterführende Schule begleitet und unterstützt.
Unterricht
Der Lehrplan bildet die Grundlage für den Unterricht und die Stundenpläne an den gemeindlichen Schulen. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden mit Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen sowie im Zeugnis ausgewiesen.
Unterrichtsergänzende Angebote
HSK-Unterricht ermöglicht fremdsprachigen Kindern, die Sprache und Kultur des Herkunftslandes zu pflegen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle Gemeinden des Kantons Zug führen eine Musikschule. Diese ermöglicht musikalisch interessierten Schülerinnen und Schülern, ein Instrument nach freier Wahl zu erlernen. In Ensembles, Orchestern und Bands wird ergänzend zum Instrumentalunterricht gemeinsam musiziert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sonderschulung
Kinder und Jugendliche im Bereich der obligatorischen Schulzeit, die im Kanton Zug leben und bei welchen eine angemessene Förderung dem individuellen Bedarf nicht gerecht wird, haben Anspruch auf verstärkte Massnahmen in Form einer Sonderschulung.
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist ein kantonaler Schuldienst. Wir beraten, begleiten und informieren Lehr- und Fachpersonen, Eltern, Fachstellen und Schulbehörden.
Schulentwicklung und Projekte gemeindliche Schulen
Gesundheit und Prävention
Schulferien
Für alle öffentlichen Schulen im Kanton Zug gelten die gleichen Schulferiendaten.