Eintritt in die Primarstufe (1. Klasse, 3. Grundstufe)

In der Regel treten die Kinder, die den obligatorischen Kindergarten (2. Grundstufe) besucht haben, in die 1. Klasse der Primarstufe (3. Grundstufe) ein.

Allgemeine Informationen

Es gibt keine Alterslimiten für den Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe. Das Alter wird lediglich für den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten (= Schuleintritt) vorgegeben.


Die Kindergarten-​Lehrperson führt während des obligatorischen Kindergartenjahres jeweils im Frühling mit den Erziehungsberechtigten ein Gespräch betreffend Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe.

 

Die Grundstufen-Lehrperson führt während des 2. Grundstufenschuljahres jeweils im Frühling mit den Erziehungsberechtigten ein Gespräch betreffend Eintritt in die 3. Grundstufe.

Gesprächsgrundlagen

Als Grundlage für dieses Gespräch dienen die Beobachtungs-​ und Beurteilungsunterlagen. Die Lehrperson stellt diese den Erziehungsberechtigten vor dem Gespräch zu, damit sie sich ebenfalls vorbereiten können. Basierend auf diesen Unterlagen beraten sich Erziehungsberechtigte und Kindergarten-​Lehrperson am Gespräch.

Informationen für Kindergarten-Lehrpersonen

Die Beobachtungs-​ und Beurteilungsunterlagen sind im Sinne einer förderorientierten, unterstützenden und zukunftsgerichteten Ausrichtung zu verwenden. Die Unterlagen sind mit LehrerOffice auszufüllen. Dasselbe gilt für das Formular «Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe».

Kontakt

Schulaufsicht

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6300 Zug
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Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.