Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge

Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht zur Pflege, Erziehung und gesetzlichen Vertretung des Kindes. Auch das Bestimmen über seinen Aufenthaltsort, seine religiöse Erziehung und die Verwaltung seines Vermögens gehören dazu.

Sie müssen die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bei uns noch unterzeichnen?

Nicht miteinander verheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, müssen eine entsprechende Erklärung gegenüber den Behörden abgeben. Die schriftliche Erklärung ist in dreifacher Form auszustellen (ein Exemplar für die Mutter, ein Exemplar für den Vater und ein Exemplar für die KESB). Die KESB versieht die Erklärung mit einer Unterschrift und einem amtlichen Stempel, der die Gültigkeit der Erklärung und somit das Zustandekommen der gemeinsamen elterlichen Sorge nachvollziehbar machen lässt.

Wir bitten Sie vorher mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit wir die Formulare für Sie vorbereiten können. Bei uns am Schalter müssen zwingend beide Elternteile anwesend sein. Zudem müssen wir eine Passkopie/Ausweiskopie von Ihnen haben. Die KESB kann das Formular nur erstellen, wenn die Vaterschaftsanerkennung vorher erfolgt ist.

Für die Genehmigung der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge durch die KESB wird eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben. Diese ist bei der KESB mit Kartenzahlung zu begleichen.

 

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Bahnhofstrasse 12, Casella postale
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Lunedi a Martedi
08:00 - 11:45
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Mercoledi
14:00 - 17:00

Giovedi a Venerdi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

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