Unverheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, können eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde abgeben.

Für die Genehmigung der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge durch die KESB wird eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben. Diese ist bei der KESB mit Kartenzahlung zu begleichen.

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Modulo di contatto
Indirizzo
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Casella postale
6301 Zug
Orari di apertura

Lunedi a Martedi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mercoledi
14:00 - 17:00

Giovedi a Venerdi
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Orari di apertura

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

Numero di telefono
+41 41 594 59 10