Unverheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, können eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde abgeben.

Für die Genehmigung der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge durch die KESB wird eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben. Diese ist bei der KESB mit Kartenzahlung zu begleichen.

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Anschrift
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
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Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
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Öffnungszeiten

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

Unser Amt bleibt am Mittwoch, 13. März 2024 aufgrund einer Systemumstellung den ganzen Tag geschlossen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Telefonnummer
+41 41 594 59 10