Unverheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, können eine entsprechende Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde abgeben.

Für die Genehmigung der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge durch die KESB wird eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben. Diese ist bei der KESB mit Kartenzahlung zu begleichen.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kontaktformular
Anschrift
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
14:00 - 17:00

Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Neue Telefonzeiten ab

1. September 2024:

Montag und Dienstag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

 

Telefonnummer
+41 41 594 59 10