Auf Gesuch hin bestätigt das Verwaltungsgericht die Rechtskraft (Vollstreckbarkeit) der von ihm gefällten Entscheide oder es bestätigt, dass bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung kein Rechtsmittel gegen einen Entscheid der unmittelbaren Vorinstanz beim Verwaltungsgericht eingegangen ist.

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Verwaltungsgericht

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