Auf Gesuch hin bestätigt das Verwaltungsgericht die Rechtskraft (Vollstreckbarkeit) der von ihm gefällten Entscheide oder es bestätigt, dass bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung kein Rechtsmittel gegen einen Entscheid der unmittelbaren Vorinstanz beim Verwaltungsgericht eingegangen ist.

Vorgehen

Für die Ausstellung einer Rechtskraftbescheinigung benötigen wir von Ihnen das Original oder eine Kopie des Entscheids des Verwaltungsgerichts oder der Vorinstanz.

Kosten

Wird die Rechtskraftbescheinigung innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Entscheids verlangt, so erfolgt sie kostenlos. Danach wird eine Kanzleigebühr zwischen Fr. 20.– und Fr. 50.– erhoben (§ 9a Abs. 1 lit. d KoV VG).

Weiteres

Das Gericht kann zudem formlos (telefonisch/per verschlüsselter E-Mail) und kostenlos bestätigen, dass bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung kein Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingegangen ist.

Kontakt

Verwaltungsgericht

Hofstrasse 13, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben

 

Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

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