Nach Urteilsfällung

Hier können Sie sich informieren, wie Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, anfechten können und was nach Zustellung des Urteils im Weiteren geschieht.

Nach Urteilsfällung

Beschwerde an das Bundesgericht

Wenn Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts erhalten haben, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, erfahren Sie hier, wie Sie dieses am Bundesgericht anfechten können.

Rückzahlung Kostenvorschuss bei (teilweisem) Obsiegen

Lautet der Urteilsspruch auf Gutheissung oder teilweise Gutheissung Ihrer Beschwerde, erhalten Sie grundsätzlich den von Ihnen geleisteten Kostenvorschuss (oder einen Teil davon) zurück. Wie dies funktioniert, erklären wir Ihnen hier.

Parteientschädigung

Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf eine Parteientschädigung hat und wie diese bemessen wird.

Rechtskraftbescheinigung

Wenn Sie eine Rechtskraftbescheinigung oder eine Bestätigung, dass gegen einen Entscheid einer Vorinstanz kein Rechtsmittel eingegangen ist, benötigen, erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen.

Kontakt

Verwaltungsgericht

Hofstrasse 13, Postfach
6301 Zug
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Samstag bis Sonntag
geschlossen

Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben

 

Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

Dossiers

Einleitung Verwaltungsgerichtsverfahren
Sie haben einen Entscheid einer kantonalen — oder in bestimmten Fällen einer gemeindlichen — Behörde erhalten, mit welchem Sie nicht einverstanden sind und den Sie gerichtlich beurteilt haben wollen? Hier finden Sie die Informationen zur Einreichung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
Prozessieren vor dem Verwaltungsgericht
Wenn Sie bereits ein laufendes Verfahren haben, erhalten Sie hier weitere Informationen zu Themen, welche während des Prozesses relevant sind.
Gesuch unentgeltliche Rechtspflege
Auch Personen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen ein Verfahren führen können. Darum sieht Art. 29 Abs. 3 BV einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (kostenlose Prozessführung und Rechtsvertretung) vor. Für den Prozess vor dem Verwaltungsgericht ist dies in § 27 VRG geregelt
Urteil des Verwaltungsgerichts
Um eine nachvollziehbare und transparente Justiz zu gewährleisten, veröffentlicht das Verwaltungsgericht des Kantons Zug seine Entscheide in zwei verschiedenen Varianten.
Öffentliche Verhandlung am Verwaltungsgericht
Am Verwaltungsgericht finden auch öffentliche Verhandlungen in den verschiedenen Rechtsgebieten statt. Wenn Sie als Besucher an einer solchen Verhandlung teilnehmen wollen, finden Sie hier alle relevanten Informationen.

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