Prozessieren vor dem Verwaltungsgericht

Wenn Sie bereits ein laufendes Verfahren haben, erhalten Sie hier weitere Informationen zu Themen, welche während des Prozesses relevant sind.

Prozessieren vor dem Verwaltungsgericht

Ablauf des Verwaltungsgerichtsverfahrens

Wenn Sie wissen wollen, wie ein verwaltungsgerichtliches Verfahren abläuft und welche Schritte es gibt, können Sie sich hier informieren.

Zustellungen des Gerichts

Wenn ein Verfahren beim Verwaltungsgericht hängig ist, gibt es im Zusammenhang mit dem Schriftenwechsel einige Dinge zu beachten. Hier erfahren Sie mehr.

Fristerstreckungsgesuch

Haben Sie eine Aufforderung des Gerichts erhalten, innert gesetzter Frist eine Stellungnahme oder ähnliches einzureichen, und können diese nicht einhalten, erklären wir Ihnen hier, ob und wie Sie diese Frist erstrecken lassen können.

Vorsorgliche Massnahmen

Das Verwaltungsgericht kann zur Erhaltung eines tatsächlichen oder rechtlichen Zustandes oder zur Sicherung bedrohter rechtlicher Interessen während des Gerichtsverfahrens vorsorgliche Massnahmen treffen. Hier erfahren Sie, was die Voraussetzungen dafür sind und wie Sie vorgehen müssen.

Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Die Vorinstanz kann einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen, d.h. die Rechtsfolgen des Entscheides treten ohne ein Beschwerdeverfahren abzuwarten schon ein. Wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie hier.

Akteneinsicht

Wer an einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beteiligt ist, kann Einsicht in die Verfahrensakten nehmen. Wie Sie vorgehen müssen, können Sie hier entnehmen.

Kontakt

Verwaltungsgericht

Hofstrasse 13, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben

 

Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

Dossiers

Einleitung Verwaltungsgerichtsverfahren
Sie haben einen Entscheid einer kantonalen — oder in bestimmten Fällen einer gemeindlichen — Behörde erhalten, mit welchem Sie nicht einverstanden sind und den Sie gerichtlich beurteilt haben wollen? Hier finden Sie die Informationen zur Einreichung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht.
Nach Urteilsfällung
Hier können Sie sich informieren, wie Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, anfechten können und was nach Zustellung des Urteils im Weiteren geschieht.
Gesuch unentgeltliche Rechtspflege
Auch Personen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen ein Verfahren führen können. Darum sieht Art. 29 Abs. 3 BV einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (kostenlose Prozessführung und Rechtsvertretung) vor. Für den Prozess vor dem Verwaltungsgericht ist dies in § 27 VRG geregelt
Urteil des Verwaltungsgerichts
Um eine nachvollziehbare und transparente Justiz zu gewährleisten, veröffentlicht das Verwaltungsgericht des Kantons Zug seine Entscheide in zwei verschiedenen Varianten.
Öffentliche Verhandlung am Verwaltungsgericht
Am Verwaltungsgericht finden auch öffentliche Verhandlungen in den verschiedenen Rechtsgebieten statt. Wenn Sie als Besucher an einer solchen Verhandlung teilnehmen wollen, finden Sie hier alle relevanten Informationen.

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