Einleitung eines Verwaltungsgerichtsverfahrens

Sie haben einen Entscheid einer kantonalen — oder in bestimmten Fällen einer gemeindlichen — Behörde erhalten, mit welchem Sie nicht einverstanden sind und den Sie gerichtlich beurteilt haben wollen? Hier finden Sie die Informationen zur Einreichung einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht.

Einleitung Verwaltungsgerichtsverfahren

Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht befasst sich mit Streitigkeiten des Verwaltungsrechts, worunter etwa das Bau- und Planungsrecht, das Steuerrecht, das Migrationsrecht, das öffentliche Personalrecht, der Strafvollzug oder die Sozialhilfe fallen. Es ist zuständig im gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts, des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes sowie bei Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsrechts.

Für Zivil- und Strafrechtsfälle sind das Obergericht, das Kantonsgericht und das Strafgericht zuständig.

Ob das Verwaltungsgericht die richtige Rechtsmittelinstanz ist, sehen Sie i.d.R. ganz am Schluss des Entscheids, den Sie erhalten haben. Ausserdem können Sie es auch hier erfahren.

 

Voraussetzungen zur Beschwerdeführung

Damit Sie eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie hier nachlesen.

Rechtsmittelfrist

Ein Entscheid einer kantonalen oder gemeindlichen Behörde ist nur während einer beschränkten Zeit anfechtbar. Hier erfahren Sie, was eine Rechtsmittelfrist ist und wie sie gewahrt wird.

Anforderungen an eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Wenn Sie eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen wollen, hat diese einigen formellen Anforderungen zu genügen. Welches diese Anforderungen sind, erfahren Sie hier.

Elektronische Eingaben

Eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch übermittelt werden. Wie das möglich ist, ist hier beschrieben.

Gerichtskosten

Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann mit Kosten verbunden sein. Wann dies der Fall ist und wie die Kosten bemessen werden, ist hier nachzulesen.

Kinder und Jugendliche im Verwaltungsgerichtsprozess

Kinder und Jugendliche können in gerichtlichen Verfahren Partei oder Verfahrensbeteiligte sein und somit auch ihre Meinung zur Sache äussern. Hier geht es zu unserer Info-Seite für Kinder und Jugendliche.

Kontakt

Verwaltungsgericht

Hofstrasse 13, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben

 

Eingaben, welche per E-Mail via info.vg@zg.ch oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation über den Weg des normalen E-Mails ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

Dossiers

Prozessieren vor dem Verwaltungsgericht
Wenn Sie bereits ein laufendes Verfahren haben, erhalten Sie hier weitere Informationen zu Themen, welche während des Prozesses relevant sind.
Nach Urteilsfällung
Hier können Sie sich informieren, wie Sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts, mit welchem Sie nicht einverstanden sind, anfechten können und was nach Zustellung des Urteils im Weiteren geschieht.
Gesuch unentgeltliche Rechtspflege
Auch Personen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen ein Verfahren führen können. Darum sieht Art. 29 Abs. 3 BV einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (kostenlose Prozessführung und Rechtsvertretung) vor. Für den Prozess vor dem Verwaltungsgericht ist dies in § 27 VRG geregelt
Symbolbild Anwältin
Hat man das erste Mal einen Rechtsstreit, kann es schwierig sein, eine passende Anwältin oder einen passenden Anwalt zu finden. Hier finden Sie Hilfe zum Thema.

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